Wer verordnet den Krankentransport

Ihr behandelnder Arzt stellt eine „Verordnung einer Krankenbeförderung“ (auch als „Transportschein“ bezeichnet) aus. Dabei wird er sich an den geltenden Krankentransport-Richtlinien (Richtlinien des gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Krankenfahrten, Krankentransportleistungen und Rettungsfahrten nach §92 Abs. 1 Satz Nr.12 SGB V, in der Fassung vom 22.01.2004, zuletzt geändert am 21.12.2004, in Kraft getreten am 02.03.2005) orientieren.

Wer genehmigt den Krankentransport?

Für bestimmte Krankentransportleistungen ist die vorherige Genehmigung von Ihrer Krankenkasse einzuholen. Dies betrifft insbesondere: Krankenbeförderungen im Rahmen von ambulanten Behandlungen bzw. Arztbesuchen Fernfahrten (oftmals Krankenbeförderungen bei einer Fahrstrecke ab 50 km) Keine Genehmigung benötigen Sie für folgende Krankentransportleistungen: Fahrten von und zur Dialyse, Chemo- bzw. Strahlentherapie Fahrten im Rahmen von ambulanten Operationen Krankenhaus-Einweisungen und –Entlassungen Vor- und nachstationäre Untersuchungen bzw. Behandlungen.

medizinische Dringlichkeit

Wichtig: Bei Vorliegen einer entsprechenden medizinischen Dringlichkeit zur Durchführung des Krankentransportes und wenn Genehmigungserteilung kurzfristig (weil außerhalb der Servicezeit der Krankenkassen) nicht möglich ist, werden wir im Sinne des Patienten den Krankentransport auch ohne Vorliegen einer Genehmigung durchführen (Klärung erfolgt im Nachhinein).

Was ist eine Krankenfahrt mit einem Mietwagen?

Keine Angst, diesen Mietwagen müssen Sie sich nicht selbst abholen und selbst fahren, wie z.B bei einer Autovermietung. Bei einer Krankenfahrt mit Mietwagen werden Sie von unserem Fahrer am verabredeten bzw. bestellten Abholort mit einem PKW in Empfang genommen bzw. auch direkt an Ihrer Wohnungstür oder im Patientenwartezimmer einer Arztpraxis abgeholt. Er ist Ihnen auch beim Transport Ihres Gepäcks – auch Ihres faltbaren Rollstuhls – behilflich. Am Zielort werden Sie auch auf Ihren Wunsch hin bis in Ihre Wohnung begleitet bzw. bei Anmeldeformalitäten in Arztpraxen unterstützt.

Was ist ein Krankentransport/Krankentransportwagen?

Ein Krankentransportwagen ist ein entsprechend der DIN 1789 ausgestattetes Fahrzeug. Die wesentlichen Ausstattungsmerkmale sind eine Transporttrage sowie ein Tragestuhl, um Patienten mit unterschiedlichen Krankheitsbildern entsprechend befördern zu können. Daneben ist ein Krankentransportwagen mit einer Sondersignalanlage und mit medizinisch-technischen Gerätschaften ausgestattet.

Was muss ich tun, um einen Krankentransport zu erhalten?

Sie können einen Krankentransport telefonisch rund um die Uhr unter 450 573 555 bestellen. Für Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr gerne zur Verfügung.

Wieviel muss ich für einen Krankentransport bezahlen?

Die Kosten eines Krankentransports übernehmen in der Regel die Krankenkassen. Es fällt jedoch ein Eigenanteil i. H. v. 10 % des Fahrtpreises an, mindestens jedoch 5,- € pro Fahrt und maximal 10,- € pro Fahrt.

Wie hoch ist mein Eigenanteil?

Die Höhe des Eigenanteils beläuft sich auf 10% des Fahrtpreises. Pro Fahrt mindestens 5,- €, maximal jedoch 10,- €.

Wie kann ich bezahlen?

Den Eigenanteil können Sie bar gegen Ausstellung einer Quittung entrichten oder bequem auf Rechnung mit anschließender Banküberweisung vornehmen.

Wann muss ich bezahlen?

Die Bezahlung kann entweder im Rahmen der Durchführung des Krankentransports entrichtet oder innerhalb des auf der Rechnung ausgewiesenen Zeitraums überwiesen werden.

Was mache ich, wenn der Krankenwagen unpünktlich ist?

Wir sind stets bemüht vereinbarte Termine einzuhalten und Änderungen der Abholzeit zu kommunizieren. Auf Grund äußerer Einflüsse lässt sich dies jedoch nicht immer realisieren. In diesem Fall werden Sie von unserer Disposition informiert bzw. sind wir unter der Rufnummer
+49(30) 450 573 555 jederzeit gerne für Sie erreichbar.

 

Was geschieht bevor Ihr Transport durchgeführt wird?

Um einen Krankentransport in Anspruch zu nehmen, müssen bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllt sein. Grundsätzlich verordnet der behandelnde Arzt eine Krankenbeförderung. Dabei wird er die Spezifika der Erkrankung, den aktuellen Zustand (beispielsweise Zustand nach ambulanter Operation oder Chemotherapie) und eventuell auftretende Komplikationen beachten und ein adäquates Transportmittel verordnen.

Entsprechend den geltenden Krankentransport-Richtlinien wird die zuständige Krankenkasse die Fahrtkosten übernehmen. Gemäß dieser Richtlinie haben Personen, die die besondere medizinisch-technische Ausrüstung eines Krankentransportwagens benötigen oder benötigen könnten Anspruch auf einen Transport mit einem Krankentransportwagen. Dies könnten z. B. Menschen mit der Pflegestufe II oder Pflegestufe III sowie Patienten mit Hilfsbedürftigkeit, Blindheit oder einer Gehbehinderung sein.

Krankenkassenfahrten

Aufgrund bestehender Verträge mit den Krankenkassenverbänden können wir unsere Krankentransporte allen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen, der Ersatz- und Innungskrankenkassen anbieten. Ferner befördern wir Patienten im Rahmen des Leistungsspektrums von Unfallkassen, Berufsgenossenschaften u. a.

Private Krankenkassen / Beihilfe für Beamte

Privatversicherte Patienten können unter Vorlage einer Verordnung zur Durchführung einer Krankenbeförderung unsere Dienstleistungen mit ihrer privaten Krankenkasse und/oder verbeamtete Patienten mit ihrer zuständigen Beihilfestelle abrechnen.

Private Krankentransporte / Selbstzahler

Privatversicherte Patienten können unter Vorlage einer Verordnung zur Durchführung einer Krankenbeförderung unsere Dienstleistungen mit ihrer privaten Krankenkasse und/oder verbeamtete Patienten mit ihrer zuständigen Beihilfestelle abrechnen.

DRG-/ Konsilfahrten

DRG-Krankentransporte, beispielsweise im Rahmen einer Krankenhausbehandlung innerhalb eines Klinikverbundes (DRG = Diagnosis Related Groups).

So genannte Konsilfahrten in andere medizinische Einrichtungen bzw. zu anderen Ärzten (Konsil = patientenbezogene medizinische Beratung eines Arztes durch einen anderen Kollegen, meist einen Facharzt).