Wissenswertes rund um den Krankentransport

Ablauf vor und während der Beförderung

Was geschieht bevor Ihr Transport durchgeführt wird?
Um einen Krankentransport in Anspruch zu nehmen, müssen bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllt sein. Grundsätzlich verordnet der behandelnde Arzt eine Krankenbeförderung. Dabei wird er die Spezifika der Erkrankung, den aktuellen Zustand (beispielsweise Zustand nach ambulanter Operation oder Chemotherapie) und eventuell auftretende Komplikationen beachten und ein adäquates Transportmittel verordnen.
Entsprechend den geltenden Krankentransport-Richtlinien wird die zuständige Krankenkasse die Fahrtkosten übernehmen. Gemäß dieser Richtlinie haben Personen, die die besondere medizinisch-technische Ausrüstung eines Krankentransportwagens benötigen oder benötigen könnten Anspruch auf einen Transport mit einem Krankentransportwagen. Dies könnten z. B. Menschen mit der Pflegestufe II oder Pflegestufe III sowie Patienten mit Hilfsbedürftigkeit, Blindheit oder einer Gehbehinderung sein.
Kostenträger: Wer zahlt was?

Krankenkassenfahrten
Aufgrund bestehender Verträge mit den Krankenkassenverbänden können wir unsere Krankentransporte allen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen, der Ersatz- und Innungskrankenkassen anbieten. Ferner befördern wir Patienten im Rahmen des Leistungsspektrums von Unfallkassen, Berufsgenossenschaften u. a.
Private Krankenkassen / Beihilfe für Beamte
Privatversicherte Patienten können unter Vorlage einer Verordnung zur Durchführung einer Krankenbeförderung unsere Dienstleistungen mit ihrer privaten Krankenkasse und/oder verbeamtete Patienten mit ihrer zuständigen Beihilfestelle abrechnen.
Private Krankentransporte / Selbstzahler
Privatversicherte Patienten können unter Vorlage einer Verordnung zur Durchführung einer Krankenbeförderung unsere Dienstleistungen mit ihrer privaten Krankenkasse und/oder verbeamtete Patienten mit ihrer zuständigen Beihilfestelle abrechnen.

DRG-/ Konsilfahrten
DRG-Krankentransporte, beispielsweise im Rahmen einer Krankenhausbehandlung innerhalb eines Klinikverbundes (DRG = Diagnosis Related Groups).
So genannte Konsilfahrten in andere medizinische Einrichtungen bzw. zu anderen Ärzten (Konsil = patientenbezogene medizinische Beratung eines Arztes durch einen anderen Kollegen, meist einen Facharzt).